Der Tausch alter Fenster gegen moderne 3-fach-Verglasung ist über die BEG Einzelmaßnahme (BAFA) grundsätzlich förderfähig – in der Regel mit 15 % Zuschuss, vorbehaltlich Bewilligung durch das BAFA. Die eine entscheidende Hürde: Der Antrag muss VOR der Auftragsvergabe gestellt werden, und zwar durch einen zertifizierten, unabhängigen Energieberater. Genau diesen Prozess organisieren wir für Sie.
Neue Fenster senken den Wärmeverlust über die Gebäudehülle oft erheblich – deshalb unterstützt der Staat den Austausch. Die Förderung läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Einzelmaßnahmen, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt wird. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, zu denen der Austausch bzw. die Erneuerung von Fenstern und Außentüren zählt.
Voraussetzung ist in der Regel ein bestehendes Wohn- oder Nichtwohngebäude (Bestandsbau, nicht der Neubau) sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Für Fenster heißt das vor allem: Der Wärmedurchgangskoeffizient muss niedrig genug sein. Mit der 3-fach-Verglasung unserer Schüco-MD82-Fenster wird dieser Wert erreicht.
Für den Austausch von Fenstern und Außentüren über die BEG Einzelmaßnahme ist in der Regel ein Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten vorgesehen. Dieser Satz gilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen und steht ausdrücklich unter dem Bewilligungsvorbehalt des BAFA – ein Anspruch entsteht erst mit dem Zuwendungsbescheid.
Damit Fenster förderfähig sind, muss der Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters (Uw-Wert) die geforderte Grenze einhalten – Uw ≤ 0,95 W/(m²K). Dieser Wert wird mit einer 3-fach-Verglasung erreicht. Der Nachweis erfolgt über das Datenblatt bzw. die Leistungserklärung der eingebauten Produkte, die wir Ihnen für die Antragsunterlagen bereitstellen.
Dieser Punkt entscheidet über alles – hier wird in der Praxis die meiste Förderung verschenkt.
Genau deshalb binden wir den Fördercheck früh in den Ablauf ein: Sie erhalten erst Ihr Angebot und die Förder-Einschätzung, dann wird – falls sinnvoll – der Antrag über einen unabhängigen Energieberater gestellt, und erst nach dem Startschuss bzw. der Bewilligung wird beauftragt. So bleibt die Reihenfolge korrekt.
Für die BEG Einzelmaßnahme ist die Einbindung eines zertifizierten, unabhängigen Energieberaters vorgeschrieben – gelistet bei der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Nur eine solche fachlich qualifizierte und von der Maßnahme unabhängige Person kann die Fördermittel korrekt beantragen und die technische Bestätigung ausstellen.
Die Reihenfolge ist entscheidend – wir sorgen dafür, dass der Antrag an der richtigen Stelle steht.
Kostenlos und unverbindlich vor Ort. Wir erfassen Ihr Vorhaben und messen präzise auf.
Transparentes Angebot inkl. Einschätzung, ob und wie eine Förderung für Sie in Frage kommt.
Der Antrag wird beim BAFA gestellt – zwingend bevor der Auftrag vergeben wird.
Erst mit dem Zuwendungsbescheid bzw. dem Startschuss steht die Förderung.
Lieferung in der Regel in 2–3 Wochen, Montage nach RAL-Richtlinie inkl. Entsorgung.
Förderprogramme, Fördersätze und Voraussetzungen werden regelmäßig angepasst. Die Angaben auf dieser Seite geben den allgemeinen Stand wieder und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind immer die tagesaktuellen Konditionen, die Sie direkt beim BAFA prüfen können: bafa.de. Welche Förderung in Ihrem konkreten Fall möglich ist, klärt verbindlich der beauftragte, unabhängige Energieberater.
In der Regel über die BEG Einzelmaßnahme (Bundesförderung für effiziente Gebäude) als Zuschuss beim BAFA. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, zu denen Fenster und Außentüren zählen.
In der Regel sind 15 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss möglich – bei Erfüllung aller Voraussetzungen und vorbehaltlich Bewilligung durch das BAFA. Garantierte Beträge können wir nicht nennen, das entscheidet der Einzelfall.
Weil eine bereits beauftragte Maßnahme als „begonnen" gilt und dann nicht mehr förderfähig ist. Deshalb gilt: erst Antrag, dann Auftrag. Beratung, Aufmaß und ein unverbindliches Angebot sind vorher unproblematisch.
Ja. Mit 3-fach-Verglasung erreichen unsere Schüco-MD82-Fenster einen Uw-Wert ≤ 0,95 W/(m²K) und erfüllen damit die technische Anforderung. Den Nachweis liefern wir per Datenblatt.
Der Antrag läuft über einen zertifizierten, unabhängigen Energieberater aus der Expertenliste des Bundes. Klarblick organisiert den Kontakt und koordiniert den gesamten Ablauf für Sie – Sie sparen dadurch rund 400–500 € Antragskosten.
Nein. Fördersätze und Voraussetzungen können sich ändern. Maßgeblich sind die tagesaktuellen Konditionen auf bafa.de sowie die individuelle Einschätzung des beauftragten Energieberaters.
Wir prüfen Ihr Vorhaben, erstellen ein Angebot und organisieren den Förderprozess über einen unabhängigen Energieberater.