Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Lieferung und Montage von Fenstern, Haustüren und Terrassenüberdachungen.

ENTWURF / MUSTER – zwingend durch einen Anwalt prüfen und anpassen lassen, bevor er verwendet wird. Insbesondere die Widerrufs-, Sondermaß- und Haftungsklauseln sind rechtlich sensibel. Der nachstehende Text ist nicht rechtsverbindlich und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Lieferung und/oder Montage von Fenstern, Haustüren, Terrassenüberdachungen und damit zusammenhängenden Leistungen zwischen der Klarblick Fensterbau UG (haftungsbeschränkt), Schlossstraße 24, 71088 Holzgerlingen (nachfolgend „Auftragnehmer"), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer bestimmten Bindungsfrist versehen sind.

(3) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im verbindlichen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftragnehmer eine angemessene Anzahlung bei Auftragserteilung verlangen. Der Restbetrag ist nach Abnahme der Leistung bzw. Lieferung ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

§ 4 Aufmaß, Maße und Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Grundlage der Fertigung sind die beim Aufmaß festgestellten Maße. Erfolgt das Aufmaß durch den Auftragnehmer, trägt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit der ermittelten Maße.

(2) Teilt der Auftraggeber die Maße selbst mit oder nimmt er das Aufmaß selbst vor, ist er für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Maße und Angaben verantwortlich. Mehrkosten, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers entstehen, trägt der Auftraggeber.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die baulichen Voraussetzungen für die Montage (Zugänglichkeit, Freiräumen der Arbeitsbereiche, Strom-/Wasseranschluss) vorliegen.

§ 5 Liefer- und Montagezeit

(1) Liefer- und Montagetermine sind in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen nach verbindlicher Auftragsbestätigung und Klärung aller technischen Fragen vorgesehen. Angaben zu Liefer- und Montagezeiten sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt, unverbindlich (Richtwerte).

(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (z. B. Lieferengpässe bei Vormaterialien, Transporthindernisse) verlängern die Liefer- und Montagefristen angemessen.

(3) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

§ 6 Sondermaßanfertigung und Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Fenster, Haustüren und Terrassenüberdachungen werden regelmäßig nach den individuellen Maßen und Spezifikationen des Auftraggebers gefertigt (kundenspezifische Anfertigung / Sonderanfertigung).

(2) Hinweis zum Widerrufsrecht: Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht besteht jedoch gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (Sondermaßanfertigung).

(3) Soweit im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung. [Widerrufsbelehrung + Muster-Widerrufsformular durch Anwalt einfügen.]

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Montageleistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(2) Über die Abnahme wird auf Wunsch ein Protokoll erstellt, in dem etwaige Mängel festgehalten werden.

§ 8 Gewährleistung / Mängelansprüche

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauleistungen die gesetzliche Frist.

(2) Offensichtliche Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich anzuzeigen. Für Unternehmer gelten die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.

(3) Im Falle eines Mangels ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) berechtigt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem Vertragsverhältnis bestehender Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Soweit gelieferte Ware durch Einbau wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes wird, gelten die gesetzlichen Regelungen; der Auftragnehmer behält sich etwaige gesetzlich zulässige Sicherungsrechte vor.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Zur außergerichtlichen Streitbeilegung: Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Siehe auch unser Impressum und unsere Datenschutzerklärung. Haben Sie Fragen zu Ihrem Auftrag? Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie ein kostenloses Angebot an.

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